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Mitglied werden

Der BVK existiert für und durch seine Mitglieder. Er bietet ihnen eine Plattform, um sich zu vernetzen, weiterzubilden und gegenseitig zu unterstützen.

VORAUSSETZUNGEN

Mitglied des BVK kann jede:r hauptberuflich freischaffende Bildgestalter:in sowie jede:r Kamera-Assistent:in, Operator, Steadicam-Operator, Datenassistent:in, Digital Imaging Technician, Colorist:in, Visual Effects Supervisor sowie Standfotograf:in werden.

Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass Bewerber mindestens 180 Minuten Programm (z.B. 3 x 60 min, 4 x 45 min oder 2 x 90 min) in verantwortlicher Position hergestellt haben.

Es werden nur Produktionen berücksichtigt, in denen  Bewerber in der Berufssparte tätig waren, für die sie sich als Mitglied bewerben. In Ausnahmefällen (z.B. bei Kameraleuten die ausschließlich Werbespots oder Musikclips machen) kann der Vorstand von diesen Vorgaben abweichen.

Eine außerordentliche Juniormitgliedschaft für Kinematograf:innen zu Beginn ihrer Karriere ist bei reduziertem Beitrag für zwei Jahre möglich.

Mitgliedsbeiträge

(Stand 1.1.2022)

Kinematograf:in

46,00 Euro/Monat bzw.
138,00 Euro/Quartal

Juniormitgliedschaft

23,00 Euro/Monat bzw.
69,00 Euro/Quartal

Operator

26,00 Euro/Monat bzw.
78,00 Euro/Quartal

Kameraassistent:in / Digital Imaging Technician / Colorist*in

20,00 Euro/Monat bzw.
60,00 Euro/Quartal

2. Kameraassistent:in / Datenassistent:in

10,00 Euro/Monat bzw.
30,00 Euro/Quartal

Standfotograf:in

20,00 Euro/Monat bzw.
60,00 Euro/Quartal

JETZT BEITRETEN

Werde jetzt Teil der Gemeinschaft von Fachleuten im Bereich Kinematografie. Gemeinsam setzen wir uns für die Förderung und den Schutz der Kunst und des Berufsstandes ein. Der Verband vertritt auch deine Interessen gegenüber der Öffentlichkeit, den Medien, Produktionsfirmen und der Politik.

Weitere informationen

Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass Bewerber 180 Minuten Programm (z.B. 3 x 60 min, 4 x 45 min oder 2 x 90 min) in verantwortlicher Position hergestellt haben. Es werden nur Produktionen berücksichtigt, in denen der/die Bewerber*in in der Berufssparte tätig war, für die er/sie sich als Mitglied bewirbt. In Ausnahmefällen (z.B. bei Kameraleuten die ausschließlich Werbespots oder Musikclips machen) kann der Vorstand von diesen Vorgaben abweichen.

Hochschul-Produktionen werden i.d.R. nicht berücksichtigt. Der Abschluss-/Diplomfilm zählt mit 50% der Laufzeit. Für die Kategorie „Standfotografie“ sind 10 Projekte bzw. 100 Einsatztage nachzuweisen.

Jede:r Bewerber:in benennt zwei Bürgen, die jeweils eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Berufsverband abgeben. Die Bürgen müssen mindestens aus der gleichen Berufsgruppe stammen. Aufnahmeanträge werden erst bearbeitet, wenn beide Bürgschaften beim BVK vorliegen.

Kameraleute bitten wir, ihrer Bewerbung eine aussagekräftige Arbeitsprobe (Weblink/DVD) beizulegen, idealerweise ein Showreel und zwei Filme aus den letzten Jahren.

Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand nach eigenem Ermessen. Sitzungen des Vorstands finden viermal im Jahr statt.

Aufnahmeanträge, die in der neuen Ausgabe des CameraGuide berücksichtigt werden sollen, müssen der Geschäftsstelle bis 30. September entscheidungsfertig, d.h. mit allen Unterlagen und Bürgschaften vorliegen.

Zusätzlich erhebt der BVK eine Aufnahmegebühr von 75% des Jahresbeitrags der jeweili-gen Berufsgruppe, sofern das Mitglied nach einem Jahr Mitgliedschaft zum dann folgenden Kündigungszeitpunkt (Ende September) nicht gekündigt hat.

Zweiten Kameraassistent*innen und Datenassistent*innen wird der Aufnahmebeitrag bis zu ihrer Übernahme zum/zur Ersten Assistenten/-in bzw. DIT gestundet.

Juniormitglieder zahlen den Aufnahmebeitrag erst nach Ablauf der zweijährigen Juniormitgliedschaft. Die Aufnahmegebühr kann in einer oder bis zu vier Raten bezahlt werden.

Die Mitgliederversammlung 2014 des BVK hat neue Aufnahmebedingungen beschlossen.
Der Zugang für junge Kinematograf*innen aus den Hochschulen und den bereits in der Branche tätigen Kolleginnen und Kollegen, soll erleichtert werden.
Die strengen Aufnahmebedingungen des BVK haben bislang junge Kinematograf*innen – Student*innen, Absolvent*innen oder aufstrebende Autodidakten – von einer Mitgliedschaft abgehalten, zu einem Zeitpunkt, an dem sie besonders auf die Unterstützung des Berufsverbandes angewiesen wären, und das Interesse an dieser Gemeinschaft besonders groß ist.
Daher bietet der BVK jetzt diesem Personenkreis eine Juniormitgliedschaft an.
Um die Juniormitgliedschaft können sich Absolvent*innen innerhalb von einem Jahr nach ihrem Abschluss, oder Student*innen im letzten Studienjahr von Filmhochschulen im Fach Kinematografie („Kamera“) bewerben, sowie Steadicam-OP bzw. Operator und 1. Kamera-assistent*innen mit langjähriger Berufserfahrung, die die Kriterien für eine ordentliche Mitgliedschaft als DoP noch nicht erfüllen.
Diese Bewerber*innen müssen lediglich 90 Minuten „werkfähiges“ Material vorweisen können, Übungs- und Abschlussfilme eingeschlossen oder Filme die unter anderen, nicht-kommerziellen Umständen entstanden sind.
Juniormitglieder bezahlen nur die Hälfte des regulären Beitrags und die Aufnahmegebühr wird bis zur Übernahme als ordentliches Mitglied gestundet oder bei Beendigung der Junior-mitgliedschaft ohne Übernahme nicht erhoben. (Für Bewerber*innen, die schon Mitglied im Verband sind, entfällt eine weitere Aufnahmegebühr natürlich. Diese bezahlen auch weiterhinihren aktuellen Beitrag, behalten ihre aktuelle Seite im Guide sowie ihr aktives und passives Wahlrecht).
Juniormitglieder genießen alle Vorzüge der BVK-Mitgliedschaft, sie dürfen lediglich das „BVK“-Kürzel nicht führen, haben kein Stimmrecht und bekommen keine eigene Seite im Guide, sind aber in die Suchfunktion des Online-Guides integriert.
Die Juniormitgliedschaft endet nach zwei Jahren automatisch.
Zum Ende dieser zwei Jahre kann die Übernahme als ordentliches Mitglied beantragt werden.

Bei allen Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die BVK-Geschäftsstelle.