Nach gescheiterten Verhandlungen mit dem ZDF und einem Schlichtungsverfahren mit dem ZDF und deren hundert prozentiger Tochterfirma Network Moivie, dem sich die beiden zuletzt entzogen haben, hat das ZDF Ende letzten Jahres eine einseitige Selbstverpflichtung angekündigt, die Kamerafrauen und Kameramänner zukünftig angeblich am Erfolg der Filme beteiligen soll.

Wie der BVK als Teil der UrheberAllianz zusammen mit BFS und VSK am 31.10.2025 berichtet haben, stellt die ZDF Selbstverpflichtung keine urheberrechtlich angemessene Folgevergütung dar.
Die Selbstverpflichtung geht unter anderem davon aus, dass Urheberinnen und Urheber an Filmwerken frühestens nach acht Jahren beteiligt werden und steht nicht nur damit weit hinter dem abgestimmten Schlichtungsergebnis, dass unter dem Schlichter Prof. Bornkamm zustande kam.
Seit kurzem findet sich die Selbstverpflichtung als Anlage D20a in Verträgen zu ZDF Produktionen wieder.
Kamerapersonen, Kostümbildner:innen, Szenenbildner:innen und Editor:innen bekommen diese von den Produktionsfirmen vorgelegt, ohne, dass die Produktionsfirmen selbst oft wissen, was hier zur Unterschrift verlangt wird.
Vor diesem Hintergrund haben die Verbände BVK, BFS und VSK bei dem Urheberrechtsexperten Rechtsanwalt Nikolaus Reber, der auch die Verhandlungen mit dem ZDF begleitet hat, ein Gutachten in Auftrag gegeben, wie die Mitglieder der Verbände mit der Anlage umgehen sollten und welche Nachteile ihnen durch die Unterzeichnung entstehen.
Zum Nachlesen und Weitergeben:
• Gutachten Dr. Reber zur ZDF Anlage D20a mit Anlage D20a
• abgestimmtes Schlichtungsergebnis
Wir hoffen damit, sowohl bei den Urhebr:innen, als auch bei Produktionsfirmen zur Aufklärung betragen zu können.
BVK-Mitglieder können sich jederzeit in der Geschäftsstelle melden, wenn Ihnen diese Anlage vorgelegt wird.